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Aktuelles bei Ihrem Papiergroßhandel in Freiburg

Informationen für unsere Kunden

Das neue Verpackungsgesetz 2019 (VerpackG)

Zum 01.01.2019 trat das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Es ersetzt die bisherige Verpackungsverordnung und regelt u.a. die Lizenzierung bei Serviceverpackungen.

Als Serviceverpackungen bezeichnet man Verpackungen, die die Übergabe von Waren an den Endverbraucher ermöglichen und unterstützen. Dabei sind die Lizenzgebühren von demjenigen abzuführen, der die Verpackung zuletzt mit Ware befüllt und an den Endverbraucher abgibt.
Zur Durchführung des Gesetzes wurde eine "Zentrale Stelle Packungsregister" neu geschaffen. Bei dieser Stelle müssen sich künftig alle Unternehmen registrieren lassen, die Ware verpacken und an Endverbraucher verkaufen. Das Register ist öffentlich einsehbar.

Folgende Optionen bestehen für Sie:

1. Sie können die Systembeteiligung selbst vornehmen und beziehen von uns unlizenzierte Verpackungen. Dann müssen Sie bei einem Dualen System Ihrer Wahl selbst eine Lizenzierung vertraglich regeln. Im Anschluss müssen Sie sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren lassen und Ihre Lizenznummer angeben.

2. Sie beauftragen uns mit der Systembeteiligung der Serviceverpackungen. Dazu sind wir gesetzlich verpflichtet, wenn dies von unseren Kunden gewünscht wird. Die Registrierungspflicht nach §9 VerpackG obliegt uns, die Datenmeldepflicht nach §10 VerpackG wird von uns übernommen. Wir führen dann für Sie die Lizenzgebühr an ein Duales System ab. Diese wird auf der Rechnung ausgewiesen und bestätigt. Die Registrierung un Datenmeldepflicht entfällt für Sie dann vollständig.

Für Kunden, die uns bereits nach der bisherigen Verpackungsverordnung von 2009 beauftragt haben, diese Lizenz-/Entsorgungsgebühren für Sie abzuführen, ändert sich in der Praxis nichts!

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr Team von Gantert & Krebs GmbH & Co.KG

LKW auf sonniger Straße
Gantert & Krebs
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